Insolvenzverfahren

„Bei Insolvenzverfahren über die Vermögen natürlicher Personen steht oftmals nicht die Gläubigerbefriedigung im Vordergrund; vielmehr ist das Verfahren nicht selten zum reinen Restschuldbefreiungsautomatismus zugunsten des Schuldners entartet.“
(vgl. Schmittmann/Theurich/Brune, Das insolvenzrechtliche Mandat, 3. Aufl., 2009, § 2 Rdnr. 5)

Insolvenzverfahren

Entscheidet sich ein Schuldner aber für die Inanspruchnahme der Möglichkeit einer Restschuldbefreiung, dann muss er die damit verbundenen Obliegenheiten peinlich genau einhalten.

Auch hier wird der Schuldner durch uns eng begleitet. So stehen wir regelmäßig in Kontakt mit den Insolvenzgerichten, den Insolvenzverwaltern und dem Schuldner selbst.

Kommt der Schuldner seinen gesetzlichen Obliegenheiten nicht nach, werden regelmäßig Versagungsanträge gestellt. Diese Anträge sind mit viel Zeitaufwand und Recherche verbunden. Wird die Restschuldbefreiung versagt, bleiben die Forderungen bestehen und können wieder vollstreckt werden.
Unsere Erfolgsquote der positiv beschiedenen Anträge liegt bei über 90%. Die Schuldner nehmen oftmals nach Versagung der Restschuldbefreiung Ratenzahlungen auf.

Gerichte und Insolvenzverwalter bedanken sich gleichermaßen: „Endlich mal ein Gläubiger, der etwas unternimmt“.

confidentia Inkasso prüft im Vorfeld, ob Ihre Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung (z. B. Betrug) resultiert. Forderung aus Betrug oder ähnlichen Delikten nehmen nicht an der Restschuldbefreiung teil. Das heißt konkret, dass nach Abschluss des Insolvenzverfahrens mit Erteilung der Restschuldbefreiung diese Forderung gegen den Schuldner bestehen bleibt und mit neuen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beigetrieben werden kann.

Erfolgreiches Inkasso

Bereits im vorgerichtlichen Inkasso hat confidentia eine hohe Erfolgsquote zu verzeichnen.
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