Zwangsvollstreckung

confidentia Inkasso – Zwangsvollstreckung

Schon seit vielen Jahren haben wir uns auf die Zwangsvollstreckung, die Einziehung von schwer erbringlichen Forderungen, spezialisiert. Dadurch konnten wir unsere Erfahrungen in schwierigen Verfahren ausbauen, Gläubiger im weiteren Verlauf des Verfahrens unterstützen und deren Anspruch auf Recht bzw. Geld durchsetzen. Auch wenn der Anspruch eines Gläubigers nach einem gewonnenen Prozess gegenüber dem Schuldner rechtskräftig ist, leistet der Schuldner nicht unbedingt freiwillig. Das bedeutet, dass der Gläubiger erst dann zu seinem Geld kommen kann, wenn er die Zwangsvollstreckung aus dem Schuldtitel (Vollstreckungsbescheid) betreibt.

Der Vollstreckungstitel

Der Vollstreckungstitel bildet die Grundlage für das Zwangsvollstreckungsverfahren.

Ein Vollstreckungstitel ist eine offizielle Urkunde, in der die Forderungen zwischen Schuldner und Gläubiger festgehalten sind. Häufig werden Schuldtitel nur in die so genannte Überwachung genommen und die Bonität der Schuldner nach Algorithmen überprüft. Dabei handelt es sich eher um eine passive Forderungsbearbeitung im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

Wir, confidentia Inkasso, bieten Ihnen als Gläubiger eine aktive Zwangsvollstreckung mit einer individuellen Bearbeitung und dem Ziel, die titulierten Forderungen des Gläubigers zu realisieren. Diese kann durch den Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht durchgesetzt werden. Sowohl das Gericht als auch der Gerichtsvollzieher zählen somit zu den Vollstreckungsorganen. Voraussetzungen für ein erfolgreiches Inkasso sind unter anderem: eine maßgeschneiderte Bearbeitung der Vollstreckung sowie das Ausschöpfen aller Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Qualifizierte Mitarbeiter bearbeiten Ihre Forderung und setzen sich für Ihre Interessen ein.

Informationsbeschaffung

Grundlegend für eine erfolgreiche Vollstreckung ist die Informationsbeschaffung. Dabei werden Auskünfte über den Schuldner eingeholt, um den Anspruch des Gläubigers durchzusetzen. Dieses Verfahren umfasst z.B.:

  • Auswertung von Vermögensverzeichnissen des Schuldners
  • Einholung von Drittauskünften durch den Gerichtsvollzieher
  • Ermittlungen vor Ort durch persönlichen Schuldnerbesuch
  • Detektei-Auskünfte
Zwangsvollstreckung

Folgende Maßnahmen können im Rahmen einer Zwangsvollstreckung eingesetzt werden, um die Forderung zu realisieren:

  • Sachpfändungen, z.B. Pfändung von Geld, Wertgegenständen, Fahrzeugen durch den Gerichtsvollzieher
  • Anträge auf Abgabe der Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung) sowie die Einholung von Drittauskünften.
  • Der Gerichtsvollzieher darf gem. 802 l ZPO Daten erheben bei:

1.) den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung zur Ermittlung des Arbeitgebers

2.) dem Bundeszentralamt für Steuern zur Ermittlung von Kontodaten

3.) dem Kraftfahrt-Bundesamt zur Erhebung von Fahrzeug- und Halterdaten

  • Beantragung von Haftbefehlen zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft
  • Richterliche Durchsuchungsanordnungen: Wohnungsöffnung sowie Vollstreckung zur Unzeit (nachts und an Sonn- und Feiertagen)
  • Herausholung von Unterlagen durch den Gerichtsvollzieher, z.B. Kontoauszüge, Versicherungspolicen, Lohnabrechnungen
Pfändungen

Dazu zählen neben den Pfändungen von Lohn- und Gehaltsansprüchen, Rentenbezügen, Sozialersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld) insbesondere Forderungspfändungen, z. B. die Pfändungen von:

  • Konten
  • Sparverträgen (vermögenswirksame Leistungen, Bausparverträge)
  • Lebensversicherungen
  • Steuerrückerstattungsansprüchen
  • Rückgewähransprüchen gegen Grundschuldgläubiger
  • sonstigen weiteren Vermögensrechten
Antragsstellung

Die Zwangsvollstreckung erfordert eine individuelle Vorgehensweise. Dazu zählt das Einreichen von erweiterten Anträgen, das wir gerne für Sie übernehmen. Darunter fallen z.B.:

  • Nichtberücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen
  • Zusammenrechnung mehrerer Einkünfte (der Schuldner bezieht mehrere in Geld zahlbare Leistungen)
  • Feststellungsbeschlüsse zur Erzielung von höheren pfändbaren Beträgen

 

Denn wir wissen, wie es geht!

Die Kooperationsanwälte

In einigen Fällen ist die Einschaltung unserer Kooperationsanwälte (zugelassene Rechtsanwälte) erforderlich, da wir als Inkassounternehmen nicht berechtigt sind, folgende Anträge für unsere Gläubiger zu stellen:

 

  • streitiges Verfahren (nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid / Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid)
  • Leistungsklagen (z.B. auf Zahlung, Auskunft etc.)
  • Zwangssicherungshypotheken
  • Anordnung der Zwangsversteigerung
  • Versagung der Restschuldbefreiung in der Insolvenz

 

Mit unserer langjährigen Erfahrung, unserer Beharrlichkeit und Empathie unterstützen wir Sie gerne und übernehmen alle anfallenden Aufgaben im Zwangsvollstreckungsprozess.

 

Wir arbeiten auf der Basis einer Erfolgsprovision. Negativpauschalen werden nicht erhoben. Bezüglich weiterer Inkassokosten wie zum Beispiel Bearbeitungsgebühren und Auslagen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Erfolgreiches Inkasso

Bereits im vorgerichtlichen Inkasso hat confidentia eine hohe Erfolgsquote zu verzeichnen.
Jetzt Kontakt aufnehmen